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Coronavirus - Massnahmen der Gemeinde Schupfart


Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner von Schupfart
 
 
Der Bundesrat hat am Freitag wegen der Coronavirus-Pandemie weitreichende Entscheide für die ganze Schweiz gefällt. Er verbietet bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen; in Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Bis am 4. April darf in den Schweizer Schulen kein Unterricht mehr stattfinden. Zudem empfiehlt der Bundesrat dringend, den öffentlichen Verkehr zu meiden.
 
Diese Entscheide tangieren auch unsere Gemeinde. Dies vor allem in Bezug auf das öffentliche Leben und die zahlreichen Vereinstätigkeiten. Verschiedene kantonale Verbände oder Vereinigungen haben bereits ihre Massnahmen, resp. Vorgaben kommuniziert. Für die Gemeinde Schupfart bedeutet dies, dass bis auf Weiteres keine Trainings in der Turnhalle mehr stattfinden dürfen (von Jugi bis Senioren). Weitere Veranstaltungen wie Musikproben, Gesangsproben usw. sollten im Sinne der Gesundheit und dem Wohlergehen der Mitglieder ebenfalls ausgesetzt werden.
 
 
Unsere beiden Dorfrestaurants (Schwert und AirPick) wurden vom Gemeinderat angehalten die Vorgaben des Bundes (max. 50 Personen inkl. Personal) strikte einzuhalten und mittels Eingangskontrollen sicher zu stellen.
 
 
Der Gemeinderat ist aktuell am Prüfen, ob die Schalteröffnungszeiten der Kanzlei vorläufig reduziert angeboten werden sollen, wir bitten Euch auf jeden Fall, den Gang auf die Gemeindekanzlei aktuell nur bei nicht aufschiebbaren Geschäften vorzunehmen und wo immer möglich, diese digital abzuwickeln oder aufzuschieben.
 
 
Wir appellieren in dieser aussergewöhnlichen Situation an den gesunden Menschenverstand und die Eigenverantwortlichkeit unserer Einwohnerinnen und Einwohner und danken Euch für das Verständnis.
 
 
Bei Fragen oder für ergänzende Auskünfte stehen Euch die Gemeindekanzlei oder René Heiz, Gemeindeammann, gerne zur Verfügung.
 
 
Gemeinderat Schupfart