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Bestattungs- und Friedhofreglement - Mitwirkung

Inhalt hier: pdfBestattungs-_und_Friedhofreglement-neu.pdf

Anpassung Friedhof- und Bestattungsreglement – Öffentliches Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat lädt Sie zur Mitwirkung bei der Anpassung des Friedhof- und Bestattungsreglements ein. Der Reglements-Entwurf kann von Freitag, 18. Mai bis und mit Freitag, 8. Juni 2018 während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeinde-Homepage www.schupfart.ch, unter der Rubrik “Aktuell“, eingesehen werden. Hinweise, Anregungen und konkrete Vorschläge zum Reglements-Entwurf können im Mitwirkungsverfahren schriftlich bis Freitag, 8. Juni 2018 an den Gemeinderat Schupfart eingereicht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um ein Auflageverfahren gemäss § 24 Baugesetz handelt. Der Gemeinderat dankt für ihr Engagement.

Vorgesehene Änderungen:

 Benützungsdauer der Gräber                                                                        vorher:

§ 21 Grabesruhe

Die Grabesruhe beträgt 20 Jahre …                                                                 25 Jahre

§ 24 Grösse, Platzierung, Ausnahmen

Die Gräber weisen folgende Grössen auf…

Neu: Urnengrab (Plattengrab)      Länge:      0.40 m
                                                     Breite:       0.40 m

Anhang I

Friedhof- und Bestattungsgebühren                           neu:                         vorher:

Bestattung Einheimische

  • Beisetzung einer Urne im Gemeinschaftsgrab      CHF   1'000.00         CHF   1'500.00
  • Namensbeschriftung wird nach effektivem
  • Aufwand (pro Buchstabe) verrechnet                    CHF               --        CHF      500.00
  • Beisetzung im Plattengrab                                     CHF      500.00        CHF               --
  •  

Bestattung Auswärtige 

  • Reihengrab für Erwachsene                                   CHF   3'000.00        CHF   5'000.00
  • Urnenbeisetzung (neues Grab)                              CHF   2'000.00        CHF   3'500.00
  • Urnenbeisetzung (bestehendes Grab)                   CHF   2'000.00        CHF   1'500.00
  • Beisetzung einer Urne im Gemeinschaftsgrab       CHF   2'000.00        CHF   3'500.00
  • Beisetzung im Urnenplattengrab                            CHF   2'000.00        CHF               --